Die Abfindungsbrennerinnen und ‑brenner, in Deutschland, haben ein festgelegtes Kontingent von 300 Litern Alkohol im Jahr, die Größe des Brennkessels ist dabei auf eine maximale Füllmenge von 150 Litern beschränkt. Die Besonderheit ist eine Steuervergünstigung und die Erhebung der Steuer nach Ausbeutesätzen pro 100 Liter Maische. Auch hier ist bei gutem Ausgangsmaterial noch eine steuerfreie Überausbeute möglich. Aufgrund dieser Steuervergünstigungen ist ein Verkauf außerhalb Deutschlands von diesen Obstbränden nicht möglich.
Schon immer waren diese Klein- und Obstbrenner in Verbänden organisiert. Nur so war es möglich, diese alten Rechte über Jahrzehnte im Kern zu erhalten.
Zu den Gründen, die schon den Bischof von Straßburg zu der Erlaubnis bewogen, hat sich in den drei Bundesländern mit vielen Kleinbrennern zusätzlich eine Kulturlandschaft mit ökologisch wertvollen Streuobstbäumen gebildet.
Der Streuobstbestand in Deutschland liegt bei ca. 300.000 Hektar davon sind 95% Streuobstwiesen. Die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg geht Stand 2020 von ca. 111.000 ha Streuobstwiesen mit 7,1 Millionen Streuobstbäumen aus.
Die Zahl der Flächen und Streuobstbäume verringert sich ständig: 1990 gab es noch 11,4 Mio. Bäume, 2009 nur noch 9,3 Mio. Streuobstbäume.
Die artenreichsten Lebensräume Europas gehen mehr und mehr verloren. Streuobstwiesen sind Lebensraum für über 5.000 Tier- und Pflanzenarten, seit den 1960er Jahren haben sich die Baumbestände jedoch halbiert.
Das Obstbrennen, dass seit fast 300 Jahren funktioniert, muss aufgrund seiner Effektivität und des Ergebnisses der Landschaft in Süddeutschland weiter erhalten bleiben. Dies den Politikern in Land, Bund und der Europäischen Union klar zu machen, wird den Verband weiterhin beschäftigen und aufgrund der begründeten Existenz der Obstbrennerinnen und ‑brenner muss dies auch weiterhin wie die letzten Jahrzehnte zum Wohle der Landwirte, der Bevölkerung und der Gäste in diesen Bundesländern gelingen.
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Das Brennen in kleinen Brennereien hat besonders in Süddeutschland eine lange Tradition.
1726: gestattete der Bischof von Straßburg, Kardinal Armand Gaston de Rohan, sämtlichen Einwohnern und bäuerlichen Untertanen des Amtes Oberkirch das Brennen von Kirschen zum Eigengebrauch. Der Kirschenanbau wurde im Achertal und Renchtal gefördert und empfohlen.
Diese Förderungen hatten vor allem drei Hintergründe:
- den Landwirten sollte eine weitere Einnahmequelle erschlossen werden
- die wirtschaftliche Situation der Region sollte gefördert werden
- eine zusätzliche Einnahmequelle der Obrigkeit durch Steuerabgabe wurde gefunden.
1918, 26. Juli: Kaiser Wilhelm II. unterzeichnete das erste Branntweinmonopolgesetz.
1919, 01. Oktober: Das Gesetz tritt in Kraft. Es umfasste ein Bezugsmonopol bestimmter Rohstoffe, ein Reinigungsmonopol, ein die Verwertung und den Handel umfassendes Zwischenhandelsmonopol und ein Monopol zur Herstellung und zum Vertrieb einfacher Trinkbranntweine.
1919 wurde die Deutsche Edelbranntwein Verwertungsgesellschaft der Deutschen Klein- und Obstbrenner mbH in Karlsruhe gegründet, die bis zum Ende des Branntweinmonopolgesetzes die Sammelstelle auf Rechnung der Bundesmonopolverwaltung für die Obstbrände der Kleinbrenner war.
1922, 08. April: Schwierige wirtschaftliche Zeiten führten nochmals zu einer Gesetzesänderung. Dieses bildet bis 2017 die Grundlage des deutschen Branntweinmonopols. Etwas später kam noch das Einfuhrmonopol hinzu.
1922: kurz nach der Gründung der Bundesmonopolverwaltung gründete sich der Reichsverband Deutscher Klein- und Obstbrenner e.V. mit ca. 50.000 Mitgliedern. Es ist dokumentiert, dass der Mitgliedsbeitrag 1938/1939 bei einer Reichsmark lag.
1946 und später gründeten sich nach und nach wieder die Klein- und Obstbrennerverbände in den einzelnen Regionen, die dann auch 1952 Gründungsmitglieder waren. Verbände Nordwürttemberg, Südwürttemberg, Südbaden und Nordbaden (heute im Zusammenschluss unter Badens Brenner e.V.). Rheinland-Pfalz gab es schon zum damaligen Zeitpunkt einen Pfälzer und einen Rheinischen Verband. In Bayern bildeten sich Verbände in Franken in Südostbayern um Rosenheim und im Gebiet Lindau am Bodensee. Der Verband Hessen ist mit seinen Mitglieder inzwischen in Badens Brenner e.V. aufgegangen.
1952, 13. Februar: Gründung des Bundesverbandes der Deutschen Klein- und Obstbrenner e.V. im Hotel „Schwarzes Schiff“ in Heidelberg. Vorsitzender des Verbandes wurde Bürgermeister Eduard Kühner aus Sasbach bei Achern. Geschäftsführer des Bundesverbandes wurde Karl Erdrich. Beide waren auch in diesen Ämtern beim größten Landesverband dem Verband Badischer Klein- und Obstbrenner e. V.
1976: Umwandlung durch Urteile des Europäischen Gerichtshofes. Monopol ist nun nur noch der Begriff, ab diesem Zeitpunkt auch auf Zuschüsse angewiesen.
2017, 31. Dezember: Das deutsche Branntweinmonopolgesetz tritt ausser Kraft, da es nicht mit EU-Beihilferecht vereinbar ist. Die steuerrechtlichen Regelungen des Branntweinmonopolgesetzes werden in das Alkoholsteuergesetz integriert. Der überwiegende Teil der Vorschriften der aufgehobenen Branntweinsteuer- und Branntweinmonopolverordnung übernommen.
2018, 01. Januar: Die Klein- und Obstbrenner arbeiten noch heute nach den Grundlagen dieses über 100 Jahre alten Gesetzes. Das Brennrecht ist nun eine Brennerlaubnis und kann in ganz Deutschland unter bestimmten Bedingungen von jedem beantragt werden.
2025, 26. März: Eintragung in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes mit „Handwerkliche Brennkunst“.
Geschäftsführer
1952 – 1989 Karl Erdrich
1989 bis 2024 Gerald Erdrich
2025 bis heute Silke Eckert-Lion
1. Vorsitzender, frühere Tätigkeiten
1952 – 1974 Eduard Kühner, Sasbach bei Achern Bürgermeister
1974 – 1989 Dr. Isidor Früh, Sasbach bei Achern MdB und MdEP
1989 – 1993 Otto Müller, Böbingen/Rems Landwirtschaftsmeister
1993 – 1996 Prof. Dr. Bernhard Friedmann, Ottersweier MdB und Mitglied des Europ. Rechnungshofes a.D.
1996 – 2010 Siegfried Hornung, Ravenstein-Ballenberg MdB a.D.
2010 – heute Alois Gerig, Höpfingen MdB a.D.
Nach wie vor besteht die Hauptaufgabe des Bundesverbandes der Deutschen Klein- und Obstbrenner e. V., die Rechte und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen seiner Mitglieder zu erhalten. Die Anzahl der Klein- und Obstbrenner in Süddeutschland ist von 50.000 vor dem Zweiten Weltkrieg über 45.000 nach dem Krieg, über 30.000 und inzwischen auf knapp 25.000 zurückgegangen.
Aufgrund des Strukturwandels in der Landwirtschaft und weiterer Entwicklungen wird diese Zahl sich weiter reduzieren. Für die Kulturlandschaft in Süddeutschland und die noch bestehenden ökologisch wertvollen Streuobstwiesen ist die Verwertung von Obst über den Brennkessel von existenzieller Bedeutung.
BDKO | Bundesverband der Deutschen Klein- und Obstbrenner e.V.
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