Zoll & Formulare

Hier bie­ten wir Ihnen Links zum Vor­druck­down­load:

For­mu­lar­über­sicht mit Onlin­ever­pflich­tung ab dem 01.01.2027 

1.) Berei­ten Sie sich recht­zei­tig vor und regis­trie­ren Sie sich als Bren­ner mit einem Geschäfts­kun­den-Kon­to beim www.zoll-portal.de als Stoff­be­sit­zer reicht ein Bür­ger­kon­to

2.) Zur Regis­trie­rung benö­ti­gen Sie ent­we­der ein
** Els­ter-Zer­ti­fi­kat – bean­tra­gen Sie für Ihr Unter­neh­men unter https://www.elster.de/eportal/start – dazu die Steu­er­num­mer bereit­hal­ten oder
** mit dem Online Aus­weis – dazu fin­den Sie alle Hin­wei­se und Hil­fe­stel­lung unter https://www.ausweisapp.bund.de/home oder
** mit der Bund­ID: Für alle Aus­weis­in­ha­ber aus einem ande­ren EU-Land
** mit der App “Zoll-Ident”, wenn Sie sich ein Geschäfts­kun­den­kon­to beim Zoll-Por­tal haben. Oder mit den per­sön­li­chen Zugangs­da­ten, wie das Kon­to indi­vi­du­ell beim Zoll-Por­tal ange­legt wur­de.

Zum The­ma Ver­pflich­tung zur Nut­zung des Zoll-Por­tals fin­den Sie in unse­rem Rund­schrei­ben 02/2025 aktu­el­le Infor­ma­tio­nen bzgl. der Antrag­stel­lung für Stoff­be­sit­zer.

Noch nicht bereit für die ganz gro­ße online Sache? Es gibt im Moment noch eine Zwi­schen­lö­sung:
Seit dem 01.01.2025 gel­ten in Deutsch­land län­ge­re Post­lauf­zei­ten. Behörd­li­che und gericht­li­che Schrei­ben gel­ten nicht mehr am drit­ten, son­dern erst am vier­ten Werk­tag nach Auf­ga­be zur Post als bekannt­ge­macht bzw. zuge­stellt. Das wirkt sich auch auf die Post­lauf­zei­ten Ihrer Abfin­dungs­an­mel­dun­gen aus! Per Brief­post kann es u.U. nun noch län­ger dau­ern!

Nut­zen Sie die „Vor­ab­mit­tei­lung zur Abfin­dungs­an­mel­dung“
 per Email– so erhal­ten Sie die Ent­schei­dung über Ihre Abfin­dungs­an­mel­dung zum Bren­nen schnel­ler und sind so fle­xi­bler! Alle Infor­ma­tio­nen im Merk­blatt 1222 – unter Punkt 8 und fol­gen­de.