Hier bieten wir Ihnen Links zum Vordruckdownload:
Formularübersicht mit Onlineverpflichtung ab dem 01.01.2027
1.) Bereiten Sie sich rechtzeitig vor und registrieren Sie sich als Brenner mit einem Geschäftskunden-Konto beim www.zoll-portal.de als Stoffbesitzer reicht ein Bürgerkonto
2.) Zur Registrierung benötigen Sie entweder ein
** Elster-Zertifikat – beantragen Sie für Ihr Unternehmen unter https://www.elster.de/eportal/start – dazu die Steuernummer bereithalten oder
** mit dem Online Ausweis – dazu finden Sie alle Hinweise und Hilfestellung unter https://www.ausweisapp.bund.de/home oder
** mit der BundID: Für alle Ausweisinhaber aus einem anderen EU-Land
** mit der App “Zoll-Ident”, wenn Sie sich ein Geschäftskundenkonto beim Zoll-Portal haben. Oder mit den persönlichen Zugangsdaten, wie das Konto individuell beim Zoll-Portal angelegt wurde.
Zum Thema Verpflichtung zur Nutzung des Zoll-Portals finden Sie in unserem Rundschreiben 02/2025 aktuelle Informationen bzgl. der Antragstellung für Stoffbesitzer.
Noch nicht bereit für die ganz große online Sache? Es gibt im Moment noch eine Zwischenlösung:
Seit dem 01.01.2025 gelten in Deutschland längere Postlaufzeiten. Behördliche und gerichtliche Schreiben gelten nicht mehr am dritten, sondern erst am vierten Werktag nach Aufgabe zur Post als bekanntgemacht bzw. zugestellt. Das wirkt sich auch auf die Postlaufzeiten Ihrer Abfindungsanmeldungen aus! Per Briefpost kann es u.U. nun noch länger dauern!
Nutzen Sie die „Vorabmitteilung zur Abfindungsanmeldung“ per Email– so erhalten Sie die Entscheidung über Ihre Abfindungsanmeldung zum Brennen schneller und sind so flexibler! Alle Informationen im Merkblatt 1222 – unter Punkt 8 und folgende.
BDKO | Bundesverband der
Deutschen Klein- und Obstbrenner e.V.
Hardtstr. 35-37 | 76185 Karlsruhe
Telefon: +49 721 276 666 80
Telefax: +49 721 550688
Email: kontakt@bdko.de
Internet: www.bdko.de