1.) Bereiten Sie sich rechtzeitig vor und registrieren Sie sich als Brenner mit einem Geschäftskunden-Konto beim www.zoll-portal.de
als Stoffbesitzer reicht ein Bürgerkonto.
2.) Zur Registrierung benötigen Sie entweder ein
** Elster-Zertifikat – beantragen Sie unter https://www.elster.de/eportal/start – dazu die Steuer-Id. bereithalten
** mit dem Online Ausweis – dazu finden Sie alle Hinweise und Hilfestellung unter https://www.ausweisapp.bund.de/home oder
** mit der BundID: Für alle Ausweisinhaber aus einem anderen EU-Land
** mit der App “Zoll-Ident”, wenn Sie sich ein Geschäftskundenkonto beim Zoll-Portal haben oder mit den persönlichen Zugangsdaten, wie das Konto individuell beim Zoll-Portal angelegt wurde.
1.) ➡️ Elster-Zertifikat beantragen und die ersten Schritte im zoll-portal 🔗- i.d.R. ist das Benutzerkonto für Privatpersonen ausreichend
2.) ➡️ Zoll-Portal - erstellen eines Geschäftskundenkonto Schritt-für-Schritt. Einsichten und Möglichkeiten 🔗ins/des Zoll-Portal-Geschäftskundenkontos.
3.) ➡️ Stoffbesitzbrennerei “digital” | neue Wege – 🔗wie es funktionieren kann. Anpassungen im Betrieb – Thema aktiv angehen!
Hilfestellung durch die Stoffbesitzbrennereien für Ihre Stoffbesitzer zur Abfindungsanmeldung 1221
4.) ➡️Merkblatt für Stoffbesitzer:innen – Rüsten für die digitale Abfindungsanmeldung – erste Informationen zum Rausgeben!
🔗 Wordformat: praktisch für die Brennereibetriebe mit editierbarem Stempelfeld zum selbst Ausdrucken
🔗 PDF-Format: nicht editierbar, aber auch mit Stempel- oder Etikettenfeld
5.) ➡️ Bürgerkonto beim Zoll-Portal – Schritt-für-Schritt Anleitung für Stoffbesitzer:innen - ab 07/2026 zum Download bereit
Juni 2026 – 🔗 Merkblatt 1222 für Abfindungsbrenner und Stoffbesitzer wurde überarbeitet – aktualisieren Sie Ihre Unterlagen !!!
Das Merkblatt konkretisiert die Vorgaben des Alkoholsteuergesetzes (AlkStG) und der Alkoholsteuerverordnung (AlkStV) für Abfindungsbrenner und Stoffbesitzer. Es regelt, wer Alkohol herstellen darf, welche Rohstoffe verwendet werden dürfen und wie die Herstellung gegenüber dem Zoll anzumelden ist. Zudem definiert es die zulässigen Mengen, Verfahren und Pflichten, um eine steuerlich ordnungsgemäße und nachvollziehbare Alkoholherstellung sicherzustellen.